Ihr gutes Recht aus einer Hand |
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Verkehrsrecht Jeder Verkehrsunfall trifft den Geschädigten ungelegen und unerwartet. Er sieht sich zur Erhaltung seiner Mobilität zu schnellen Entscheidungen gezwungen und begegnet Ratgebern mit vielfältigen Eigeninteressen: vom Autohaus und Werkstatt über das Mietwagenunternehmen bis zur gegnerischen Haftpflichtversicherung. Der Bundesgerichtshof hat stets betont, dass der schuldlos Geschädigte sich eines Anwalts zur Schadensregulierung bedienen darf, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zu bezahlen hat. Ich nehme zügig mit Ihnen den Unfall auf, ermittle die gegnerische Haftpflichtversicherung, melde Ihre Ansprüche an und berate Sie bis zur Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche auch in allen Spezial- und Sonderfällen. Hunderte von bereits durchgeführten Unfallregulierungen beweisen meine große Erfahrung auf diesem Gebiet. Gerne stelle ich auch den Kontakt zu einem erfahrenen Gutachter her. Hier einige grundsätzliche Hinweise zur Schadensregulierung: Sie haben Anspruch auf einen Neuwagen, wenn Ihr erheblich beschädigtes Fahrzeug nicht älter als einen Monat und keine höhere Fahrleistung als ca. 1000 km hat. Auch bei älteren Fahrzeugen kann die Reparatur durchgeführt werden, wenn der Fahrzeugschaden nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes beträgt. Stichpunkte wie die fiktive Abrechnung, das Quotenvorrecht und die aktuelle Diskussion um die Inanspruchnahme eines Mietwagens zum Unfallersatztarif zeigen Ihnen, dass Sie in der Unfallsituation einen qualifizierten Rechtsberater brauchen, um Ihr gutes Recht durchzusetzen. Dazu gehört natürlich auch, für Sie bei Verletzungen ein angemessenes Schmerzensgeld geltend zu machen. Die ersten Abklärungen können selbstverständlich telefonisch erfolgen. Führerscheinentzug, Bußgeld, Fahrverbot? Auch im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts biete ich Ihnen fachlich fundierte Beratung und Vertretung an. Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Für den Fall der Fälle: Typischerweise bei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen droht die schwerwiegendste Folge eines Bußgeldverstoßes: das Fahrverbot.
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