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Anwaltliche Tätigkeit kostet natürlich auch etwas.

Grundsätzlich ist die anwaltliche Vergütung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ausgangspunkt ist der Streitwert oder Gegenstandswert, also der Betrag um den gestritten wird. In einigen Gesetzen, zum Beispiel im Kündigungsschutzgesetz oder im Rahmen der Ehescheidung, wird das jeweilige Vierteljahreseinkommen als Gegenstandswert zugrunde gelegt. Von diesem Wert aus gelangt man in Gebührentabellen, die als Grundlage der Gebührenberechnung herangezogen werden. Eine einfache Übersicht über die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten lieferen Ihnen im Internet verschiedene RVG-Rechner.

Im Zivilprozess gilt die Regel, dass die Kosten nach dem Obsiegen und Unterliegen verteilt werden. Die Kosten einer außergerichtlichen Beratung liegen natürlich unter den hier ermittelten Gebühren, die ich vor einer Beratung gern mit meinen Mandanten bespreche. Ich berate Sie ebenfalls gern über die Voraussetzungen der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und der Beratungshilfe.