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Arbeitsrecht

Ich berate Sie als Arbeitnehmer in allen Fällen der Abmahnung und der Kündigung sowie bei Problemen in Zusammenhang mit ausstehenden Lohnzahlungen. Ich bin dabei in allen Instanzen tätig und habe auf Klägerseite an einem wichtigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung in der Betriebsrente mitgewirkt.

Nach einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhoben werden, eine Meldung zur Arbeitsverwaltung ist umgehend erforderlich, ebenso sollte ein kurzfristiger Beratungstermin beim Anwalt selbstverständlich sein, um Ihre Rechte zu wahren.

Als Arbeitgeber berate ich Sie ebenso kompetent. Hier gilt es, vor einer Personalmaßnahme die Risiken und Chancen abzuwägen, um frühzeitig die richtige Weichenstellung zu bewirken. Der Annahmeverzug des Arbeitgebers führt bei einem langen Prozess zu hohen finanziellen Risiken. 

Die vom BAG zugelassene Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen unter dem Gesichtspunkt der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen mit dem Verbot überraschender Klauseln macht manchen Arbeitsvertrag zur Makulatur, eine vorherige Prüfung erspart unliebsame Überraschungen.

Vereinbaren Sie gern einen Besprechungs- und Beratungstermin.